Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden
Diese Richtlinien richten sich an Strafverfolgungsbehörden, die Informationen über Kunden und/oder Geschäftspartner von Booking.com erhalten möchten.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen, die in keinerlei Zusammenhang mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden stehen, nicht beantwortet werden. Bei anderweitigen Anliegen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wer ist für die Bearbeitung von Auskunftsanfragen verantwortlich?
Die Booking.com B.V. in den Niederlanden ist als Eigentümerin und Betreiberin der www.booking.com Webseiten und Apps verantwortlich für die Bearbeitung aller Auskunftsanfragen zu Daten über Kunden oder Unterkunftspartnern weltweit.
Booking.com B.V. ist verantwortliche Stelle für alle personenbezogenen Daten, die über den Booking.com Online-Reservierungsservice verarbeitet werden. Zudem ist Booking.com B.V. der Vertragspartner aller Unterkunftspartner weltweit, ausgenommen Unterkunftspartner in Brasilien.
Alle Auskunftsersuchen müssen an Booking.com B.V. gerichtet werden – auch in dem Fall, dass Booking.com in demselben Land, in dem die anfragende Strafverfolgungsbehörde ansässig ist, ein Büro hat. Booking.com legt Daten ausschließlich offen nach Vorlage eines Auskunftsersuchen, das nach niederländischem Recht rechtlich bindend ist. Ausnahmen werden in Notfallsituationen gemacht.
Lokale Büros von Booking.com erbringen nur interne Supportleistungen für, und zugunsten von, Booking.com B.V. und sind nicht befugt Daten auf Anfrage einer Strafverfolgungsbehörde offenzulegen. Darüber hinaus haben lokale Büros von Booking.com unter Umständen keinen vollen Zugriff auf alle Informationen, die über den Online-Reservierungsservice von Booking.com verarbeitet werden.
Informationen für Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden
Niederländische Strafverfolgungsbehörden, die (personenbezogene) Daten anfragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Die Anfrage muss für Booking.com B.V. rechtlich bindend sein;
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Die Anfrage muss an Booking.com B.V., Herengracht 597, 1017 CE Amsterdam adressiert sein.
Informationen für Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Niederlande
Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Niederlande, die (personenbezogene) Daten von Booking.com anfragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Die Anfrage muss an Booking.com B.V., Herengracht 597, 1017 CE Amsterdam adressiert sein, und
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Die Anfrage muss im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens an die niederländischen Behörden (gemäß eines Rechtshilfeabkommens) gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihre zuständige Behörde für internationalen Rechtsbeistand.
Welche Informationen muss ein Auskunftsersuchen enthalten?
Booking.com B.V. legt Daten ausschließlich nach Erhalt einer Anfrage, die für Booking.com B.V. gemäß niederländischer Rechtsprechung rechtlich bindend ist, offen. Eine solche Anfrage muss die folgenden Informationen auf jeden Fall enthalten:
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Formelles Anschreiben, an Booking.com B.V. gerichtet und adressiert. Anfragen, die an „Booking.com” oder „Kundenservice von Booking.com” adressiert sind, werden für ungültig erachtet;
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Eindeutiger Rechtsgrund der Anfrage;
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Beschreibung der natürlichen oder juristischen Person, deren Daten angefragt werden;
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Name und Unterschrift der ausstellenden Behörde, Nummer der Dienstmarke/des Ausweises des zuständigen Ermittlers oder Beamten, E-Mail-Adresse und Direktdurchwahl;
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Bitte machen Sie zumindest folgende Angaben:
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E-Mail-Adresse oder Buchungsnummer des Buchers (der alleinige Name des Buchers ist nicht ausreichend);
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Name der Unterkunft und Stadt oder Unterkunfts-ID;
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Detaillierte Zusammenfassung der Daten, die offengelegt werden sollen und der Zeitraum, für den die Daten angefragt werden;
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Erwarteter Antwortzeitraum.
Bitte machen Sie möglichst detaillierte Angaben und bedenken Sie, dass alle Auskfunftsersuchen begründet, verhältnismäßig und notwendig im Hinblick auf den erklärten Zweck sein müssen.
Was passiert in einer Notfallsituation?
Booking.com B.V. macht Ausnahmen von den normalen Verfahren zur Datenoffenlegung, wenn Booking.com B.V. der Ansicht ist, dass eine Notfallsituation (zum Beispiel ein terroristischer Vorfall, schwere Verletzung oder Tod einer Person) eingetreten ist oder unmittelbar eintreten könnte, wenn die angeforderten Informationen nicht umgehend bereitgestellt werden.
Auskunftsersuchen für Notfallsituationen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
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Adressieren Sie die Anfrage an Booking.com B.V., Herengracht 597, 1017 CE Amsterdam;
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Geben Sie an, dass Sie ein Auskunftsersuchen für Notfallsituationen einreichen;
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Geben Sie an, um welche Art von Notfallsituation es sich handelt (zum Beispiel schwerwiegende Verletzung oder Tod einer Person);
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Identifizieren Sie – sofern möglich – die gefährdete Person oder Personengruppe;
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Erläutern Sie genau, welche Informationen benötigt werden und warum eine Datenoffenlegung seitens Booking.com die Notfallsituation abwenden könnte bzw. zur Abwendung einer solchen Situation beitragen könnte. Bitte machen Sie möglichst detaillierte Angaben; und
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Die vollständigen Kontaktdaten und die Unterschrift des zuständigen Strafverfolgungsbeamten, einschließlich einer Direktdurchwahl, müssen vorhanden sein.
Wichtige Hinweise
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Der Kundenservice von Booking.com ist nicht autorisiert, Informationen außerhalb der Prozedur, die in den vorliegenden Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden erläutert wird, per Telefon oder E-Mail offenzulegen.
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Booking.com B.V. wird nicht auf Korrespondenz, die an geschäftliche/persönliche E-Mail-Adressen unserer Mitarbeiter geschickt wird, eingehen.
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Booking.com B.V. wird nur auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden reagieren, die den vorliegenden Richtlinien entsprechen.
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Booking.com B.V. befolgt strenge Verfahren zum Schutz von Kreditkartendaten. Kreditkartendaten werden generell verschlüsselt und sind 10 Tage nach Buchung nicht mehr lesbar.
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Booking.com B.V. behält sich das Recht vor, Kunden oder Unterkünfte zu benachrichtigen, wenn deren (personenbezogene) Daten angefragt werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine solche Benachrichtigung gesetzlich untersagt ist.
Offizielle Anfrage von Strafverfolgungsbehörden stellen